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Besuchsbegleitung Maryam, M.Sc.

Ihre Besuchsbegleitung in Wien und Umgebung, individuell zugeschnitten auf Ihre Kinder und Sie!
Mobil, pädagogisch qualifiziert und erfahren

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Was ich anbiete

Ich biete Besuchsbegleitung aufgrund einer Vereinbarung oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses. In beiden Fällen bin ich bemüht, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und der Eltern optimal einzugehen. Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung und bin pädagogisch ausgebildet. Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen.

Besuchsbegleitung individuell für Ihr Kind

Jedes Kind, jeder Elternteil, jede Situation ist anders und einzigartig. Daher ist es mir wichtig, die Besuchsbegleitung optimal an die individuelle Situation Ihres Kindes oder Ihrer Kinder und von Ihnen anzupassen. Das Kindeswohl, das Interesse und die Bedürfnisse der Kinder stehen für mich dabei immer im Vordergrund.

Ablauf

Da ich bemüht bin, die Besuchsbegleitung individuell an die jeweilige Familie anzupassen, bietet diese Beschreibung nur eine grobe Orientierung.

Am Anfang steht die erste Kontaktaufnahme mit Ihnen - den Eltern oder einem Elternteil. Dabei informiere ich über meine Leistungen und Sie geben mir die wesentlichen Informationen, die ich für die Besuchsbegleitung brauche. Im Zentrum stehen hier die Bedürfnisse Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder.

Wichtig ist es auch, über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Hintergrund der Besuchsbegleitung zu sprechen und über mögliche Konflikte.

In einem persönlichen Gespräch lernen wir einander kennen und klären wir noch weitere Details, besonders für die kommenden begleiteten Besuchskontakte. Persönliche Besprechungen können dabei in einem Besprechungsraum stattfinden, wodurch auch die Privatsphäre und der Datenschutz gewährleistet sind.

Abhängig von der Situation kann dann bereits der erste begleitete Besuchskontakt stattfinden, oder es ist noch ein gesonderter Termin mit Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern sinnvoll.  

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Beschluss des Gerichtes

Wenn die Besuchsbegleitung auf Basis eines Gerichtsbeschlusses stattfindet, stellt mir das Gericht diesen Beschuss zu. Sollte ich den Beschluss bis dahin noch nicht erhalten haben, bitte ich Sie, mir den Beschluss zukommen zu lassen.

Bericht

Bei gerichtlich festgelegter Besuchsbegleitung oder wenn die Eltern dies wünschen, schreibe ich einen Bericht über die Besuchsbegleitung, gegebenenfalls auch mehrere Berichte. Ein Bericht ist bereits im Besuchsbegleitungshonorar inkludiert, weitere Berichte wären in Höhe eines Stundenlohns von ein bis maximal zwei Stunden zu bezahlen.

Beendigung der Besuchsbegleitung

Auch ein gut vorbereiteter Abschluss der Besuchsbegleitung ist wichtig. Dies sollte ein Abschlussgespräch mit den Eltern beinhalten, bei dem auch über die Zukunft gesprochen wird.

Wo?

Wenn der besuchende Elternteil schon einige Male Kontakt mit den Kindern hatte, ist es besonders zu Beginn gut, daran anzuknüpfen. Die Besuchsbegleitung kann man dan dort machen, wo die Kinder gewohnt sind, sich mit dem besuchenden Elternteil aufzuhalten.

Wenn es solche Orte nicht gibt, stehen verschiedene kindgerechte Spielräumlichkeiten oder Besuchscafés zur Verfügung.

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Mein mobiles Besuchscafe

Besuchsbegleitung wird auch als Besuchscafé bezeichnet. Das hat nicht mit einem normalen Kaffeehaus zu tun. Mein Besuchscafé ist mobil, das heißt, ich komme dorthin, wo es gut für Ihre Kinder ist. Nach meiner Erfahrung ist es meist am besten, wenn Besuchsbegleitung an Orten stattfindet, die den Kindern bereits vertraut sind, zum Beispiel, weil sie dort schon oft mit dem besuchenden Elternteil waren. Es stehen in Wien auch mehrere Spielzimmer oder stationäre Besuchscafes zur Verfügung. Gerne informiere ich Sie darüber.

Meine Qualifikation und Erfahrung

Ich bin pädagogisch qualifiziert und habe über zehn Jahre Erfahrung in der Besuchsbegleitung und noch längere Erfahrung in der Kinderbetreuung. Ich habe auch entsprechende Kurse absolviert die unter anderem pädagogische und kinderpsychologische Inhalte hatten.
Daher kann ich eine den Bedürfnissen Ihrer Kinder und den Gesetzen entsprechende Besuchsbegleitung gewährleisten.

Kosten

Die Kosten liegen zwischen 40 und 50 Euro pro Stunde. Das ist abhängig vom Einkommen und der finanziellen Situation der Eltern oder des Elternteils, der die Besuchsbegleitung bezahlt. Die 3. und 4. Stunde pro Termin ist immer um 5 Euro günstiger, jede weitere Stunde ist um weitere 5 Euro günstiger.
Der erste Bericht ist im Honorar für Besuchsbegleitungen inkludiert. Wenn weitere Berichte notwendig sind, ist das extra zu bezahlen. Das nach Aufwand in Höhe von maximal zwei Stunden.

Home: Services

Was genau ist Besuchsbegleitung?

Besuchsbegleitung soll den besuchenden Elternteil bei der Ausübung des Besuchskontaktes unterstützen. Besuchsbegleitung kann von den Eltern vereinbart werden. Der Besuchende Elternteil kann auch alleine auf die Unterstützung einer Bsuchsbegleitung zurückgreifen.  Das Gericht kann Besuchsbegleitung auch mit einem Gerichtsbeschluss festlegen.

Besuchsbegleitung aufgrund Vereinbarung

Die Eltern können Besuchsbegleitung miteinander vereinbaren. Ich bin dann bemüht, die Besuchsbegleitung nach der Vereinbarung durchzuführen. Das Kindeswohl steht dabei immer im Vordergrund.

Besuchsbegleitung aufgrund Entscheidung des besuchenden Elternteiles

Der besuchende Elternteil kann mich auch alleine mit der Besuchsbegleitung beauftragen, zum Beispiel wenn er findet, dass er Unterstützung braucht. Dann bespreche ich die Details mit ihm, was das beste für das Kind ist. Gerne rede ich auch mit dem anderen Elternteil.

Besuchsbegleitung aufgrund Gerichtsbeschluss

Paragraf 111 Außerstreitgesetz sagt: "Wenn es das Wohl des Minderjährigen verlangt, kann das Gericht eine geeignete und dazu bereite Person zur Unterstützung bei der Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte heranziehen (Besuchsbegleitung) [...]; ihre Aufgaben und Befugnisse hat das Gericht zumindest in den Grundzügen festzulegen."

Das Kindeswohl

Das Kindeswohl ist in Paragraf 138 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Dieser Paragraf sagt:

"In allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Obsorge und der persönlichen Kontakte, ist das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten. Wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls sind insbesondere

  1. eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung des Kindes;

  2. die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes;              

  3. die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern;

  4. die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes;

  5. die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung;

  6. die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte;

  7. die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben;

  8. die Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen;

  9. verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen;

  10. die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes;

  11. die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes sowie

  12. die Lebensverhältnisse des Kindes, seiner Eltern und seiner sonstigen Umgebung."

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Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt über meine E-Mail-Adresse office@besuchsbegleitung-maryam.at oder über das unten stehende Kontaktformular

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©2023 by Maryam Geraeili
Medieninhaber: Besuchsbegleitung-Maryam, Maryam Geraeili, M.Sc., 1220 Wien.
Gegenstand: Besuchsbegleitung.
Kontakt: office@besuchsbegleitung-maryam.at

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